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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Online-Tickets des Historischen Museum Frankfurt                       

Der Vertrag zum Erwerb des Tickets für den Eintritt in das Historische Museum Frankfurt kommt mit der Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch den Magistrat, zustande.

Das Ticket berechtigt für den einmaligen Eintritt in das Historische Museum Frankfurt.

Für den Besuch des Historischen Museum Frankfurts gelten die Regeln der im Garderobenbereich ausgehängten „Hausordnung des Historischen Museum Frankfurt“. Diese ist auf der Internetseite des Historischen Museum Frankfurts veröffentlicht unter: https://www.historisches-museum-frankfurt.de/informationen/hausordnung

Gekaufte Tickets werden unmittelbar nach Zahlung als E-Mail an den Kunden übermittelt. Der in dem Dokument dargestellte Ticket-Barcode dient als Berechtigung für den Eintritt und ist bei Eintritt vorzulegen.

Die Onlinetickets für unsere Dauerausstellungen sind ab dem Tag des Kaufs drei Jahre ab gültig, wenn kein anderes Gültigkeitsdatum abgedruckt ist (regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB).

Die Onlinetickets für unsere Wechselausstellung sind während der jeweiligen Laufzeit der Ausstellung gültig und einlösbar.

Die Onlinetickets für das gesamte Museum sind während der Laufzeit der jeweiligen Wechselausstellung gültig und einlösbar.

Erst mit dem Einlösen an unseren Kassen vor Ort wird das Onlineticket entwertet.

Die im Rahmen des Verkaufs angegebenen Preise sind Endpreise inkl. der anfallenden MwSt. Weitere Kosten werden nicht erhoben.

Die anfallenden personenbezogenen Daten werden von der Beckerbillett GmbH im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main verarbeitet. Die Daten dienen ausschließlich der Abwicklung dieses Kaufvertrages und werden, sofern nicht eine längere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist, im Anschluss an die endgültige Abwicklung gelöscht. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt nur zur Abwicklung des Kaufvertrages, z.B. an den Zahlungsabwickler. Darüber hinaus werden die Daten nur auf Grund gesetzlicher Vorschriften weitergegeben.

Gerichtsstand und Erfüllungsort dieses Vertrages ist Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.